DNA-Beweis durch eine Detektei

Die DNA enthält das Erbgut eines Menschen und ist bei jeder Person individuell. Nur eineiige Zwillinge haben genau dieselbe DNA, sodass diese Unterscheidungen vielseitig genutzt werden können. Ein Anwendungsbeispiel ist die eindeutige Zuordnung von DNA-Spuren.

Die DNA befindet sich in jedem Zellkern also in Körpereigenen Stoffen wie Speichel (in den darin enthaltenen Mundschleimhautzellen) oder in Haaren, aber natürlich auch in anderen körpereigenen Stoffen wie Blut und Haut. Gerade für die Detekteien sind unauffällige und leicht zu beschaffende Spuren daher sehr bedeutend. So kann beispielsweise ein Detektiv bei einer Observation Spuren sichern, die sich an alltäglichen Gegenständen befinden: z.B. können Zigarettenstummel oder weggeworfene Pappkaffeebecher Speichelspuren mit Mundschleimhautzellen und damit für eine Analyse verwertbares DNA Material enthalten.

Gesicherte DNA-Spuren können mit den am Einsatzort gesicherten Spuren über eine DNA-Analyse verglichen und eindeutig zugeordnet werden.

Übereinstimmung von DNA-Spuren

Aber nicht nur die komplette Übereinstimmung von DNA kann Hinweise geben oder gar Beweise liefern. Auch Ähnlichkeiten oder teilweise übereinstimmende Merkmale sind aussagekräftige Indizien. Dazu muss der Punkt, dass DNA das Erbgut eines Menschen enthält, noch einmal beleuchtet werden.

Die DNA eines jeden Menschen besteht aus einem individuellen Mix der DNA der Eltern. So kann mit großer Wahrscheinlichkeit ermittelt werden, wer die Eltern eines Kindes sind. Hier sind der Detektei in den Ermittlungen am Einsatzort jedoch oft die Hände gebunden, da es insbesondere in München nicht zulässig ist, die DNA eines Kindes ohne die Einwilligung der Eltern zu vergleichen.

Doch auch bei anderen Problemstellungen kann der Vergleich der Erbgutinformationen über eine DNA-Analyse als Beweismittel helfen. So können zum Beispiel Verwandtschaftsverhältnisse geklärt oder über einzelne Übereinstimmungen Geschwister einander zugeordnet werden.